Bioland-Richtlinien 15. März 2011
unter Punkt
5. Gartenbau und Dauerkulturen
5.8 Zierpflanzen, Stauden und Gehölze
5.8.6 Erden und Substrate
Ein weitgehender Verzicht auf Torf wird angestrebt. Der Torfanteil in Substraten darf maximal 50 Vol.- % bei Baumschul-, Stauden- und Zierpflanzenkulturen, bei Jungpflanzenerden maximal 80 Vol.- % betragen. Bei Pflanzen, die für ihre Kultur einen niedrigen pH-Wert beanspruchen, kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Zugekaufte Komposte, Torfersatz- und Zuschlagstoffe müssen auf ihre Umweltverträglichkeit, insbesondere die Schadstoffgehalte, überprüft werden.
Synthetische Zuschlagstoffe (z. B. Styromull, Hygromull) sowie Steinwolle sind nicht zugelassen. Erden und Substrate dürfen gedämpft werden.
Naturland Richtlinien Erzeugung 05/2011
unter Punkt
2. Erden und Substrate
2.1 Erden und Substrate können zugekauft oder als betriebseigene Mischungen hergestellt werden. Die Verwendung der eingesetzten Zuschlagsstoffe unterliegt den Naturland Komposteinsatzkriterien (vgl. Anhang 9) und ist mit der Beratung abzustimmen; Anhang 1 zugelassene Zukaufdünger und Bodenverbesserer und Anhang 2 zugelassene Pflanzenschutzmittel sind zu beachten. Der Torfanteil muss so weit wie möglich reduziert werden. Er darf in Aussaat- und Jungpflanzensubstraten maximal 80% betragen. Die flächige Ausbringung von Torf zur Bodenverbesserung ist nicht gestattet.
2.2 Jegliche synthetische oder Ersatzsubstrate wie Styromull, Steinwolle, Wasser (Hydrokultur, Nährfilmtechnik) u.a. sind nicht zugelassen, ebenso die Kultur in Säcken und Containern. Zulässig ist die Kultur von Topfkräutern und ähnlichen Erzeugnissen, bei denen das Gefäß gemeinsam mit der Pflanze verkauft wird, sowie die Wassertreiberei von in Erde angezogenen Chicorée-Wurzeln.
2.3 Erden und Substrate dürfen gedämpft werden. Im Gewächshaus ist eine flache Dämpfung (etwa 10 cm) zur Beikrautregulierung zulässig. Tiefdämpfen und Dämpfen im Freiland sind nicht zugelassen; Ausnahmen sind nur möglich, wenn Fruchtfolge- und Bodenverbesserungsmaßnahmen nicht durchführbar sind; dies muss durch Naturland genehmigt werden.
und unter Punkt
V. Anbau von Zierpflanzen, Stauden, Gehölzen, Weihnachtsbäumen
2. Erden und Substrate
2.1 Erden und Substrate können zugekauft oder als betriebseigene Mischungen hergestellt werden. Die Verwendung der eingesetzten Zuschlagsstoffe unterliegt den Naturland Komposteinsatzkriterien (vgl. Anhang 9) und ist mit der Beratung abzustimmen, Anhang 1 zugelassene Zukaufdünger und Bodenverbesserer und Anhang 2 zugelassene Pflanzenschutzmittel sind zu beachten. Der Torfanteil muss soweit wie möglich reduziert werden. Er darf in Topfsubstraten maximal 50%, in Aussaat- und Jungpflanzensubstraten maximal 80% betragen. Ausnahmen während der Umstellungszeit bzw. wegen spezifischer Kulturansprüche (z.B. Moorbeetpflanzen) sind nur in Absprache mit der Beratung möglich. Die flächige Ausbringung von Torf zur Bodenverbesserung ist nicht gestattet.
2.2 Synthetische Zuschlagstoffe und Ersatzsubstrate wie Styromull, Hygromull, Steinwolle u.a. sind nicht zugelassen.
2.3 Erden und Substrate dürfen gedämpft werden. Im Gewächshaus ist eine flache Dämpfung (etwa 10 cm) zur Unkrautregulierung zulässig. Tiefdämpfen und Dämpfen im Freiland sind nicht zugelassen; Ausnahmen sind nur möglich, wenn Fruchtfolge- und Bodenverbesserungsmaßnahmen nicht durchführbar sind; dies muss durch Naturland genehmigt werden.
Die für die Verwendung im Bio-Bereich zugelassenen ökohum-Erden erfüllen diese Anforderungen problemlos und unterschreiten die geforderten Torfgehalte.